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Wichtige Änderungen: Absonderungspflicht bei Corona-Infektion

Liebe Eltern, die hessische Landesregierung hat einen weiteren Schritt unternommen, um coronabedingte Einschränkungen zurückzunehmen.

Bereits ab heute, Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte Personen.

Das aktuelle Schulschreiben zur Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht finden Sie unten.

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:

Corona-Infizierten Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und weiterem schulischen Personal wird dringend empfohlen, sich im Falle eines positiven Antigen-Selbsttests oder PCR-Tests für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahmen des zugrundeliegenden Tests zu Hause abzusondern. Diese Empfehlung gilt auch nach Ablauf der fünf Tage weiter, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für 10 Tage.

Die Teststrategie an Schulen bleibt unverändert. Das Land stellt Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und in den Schulen Tätigen weiterhin Antigen-Selbsttests für die häusliche Testung zur Verfügung, sofern sie es wünschen; die Verwendung der Tests ist freiwillig.

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